Berg Design Köln-Porz

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Berg Design Köln

Stand: Februar 2026

Teil A: AGB Webdesign und digitale Leistungen

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Berg Design Köln (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „AG“) über Webdesign, Konzeption, Entwicklung, technische Umsetzung, Wartung sowie damit zusammenhängende digitale Leistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn der Dienstleister ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat. Angebote des Dienstleisters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande.

2. Leistungsumfang, Drittleistungen

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Projektplan. Der Dienstleister schuldet die dort beschriebenen Ergebnisse, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. Umsatz, Leads, Rankings), sofern nicht ausdrücklich zugesichert.

Leistungen Dritter (z.B. Hosting, Domains, Plugins, Lizenzen, Stockmaterial, Schriftlizenzen, Tools, Schnittstellen) sind nicht Teil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt werden. Soweit der Dienstleister solche Drittleistungen im Auftrag des AG koordiniert, erfolgt dies nach vorheriger Abstimmung und Kostenfreigabe.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der AG stellt alle erforderlichen Inhalte und Informationen (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Freigaben) rechtzeitig zur Verfügung.

  • Der AG stellt sicher, dass die überlassenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

  • Der AG benennt eine verantwortliche Ansprechperson und sorgt für zeitnahe Abstimmungen und Freigaben.

Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich der Zeitplan angemessen verlängern. Mehraufwand, der hierdurch entsteht, kann der Dienstleister nach Aufwand abrechnen, sofern der AG zuvor in Textform darauf hingewiesen wurde.

4. Freistellung bei Rechtsverletzungen durch Inhalte des Auftraggebers

Der AG stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung der vom AG gelieferten Inhalte geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, sofern der AG nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Der Dienstleister informiert den AG unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt das weitere Vorgehen mit dem AG ab.

5. Projektablauf, Abnahme

Sofern ein Werkvertrag vorliegt, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme. Der Dienstleister informiert den AG über die Abnahmereife. Der AG prüft innerhalb von 10 Werktagen und erklärt Abnahme oder nennt nachvollziehbar Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Dienstleister hierauf bei Übergabe ausdrücklich hingewiesen hat.

Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6. Korrekturen und Fehlerbehebung

Im Angebot ist üblicherweise eine Korrekturrunde enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Korrekturwünsche über den vereinbarten Umfang hinaus oder nachträgliche Änderungswünsche werden nach Aufwand abgerechnet.

Technische Fehler (Bugs), die der Dienstleister zu vertreten hat und die bei Übergabe vorhanden waren, behebt der Dienstleister innerhalb einer angemessenen Frist. Für Fehler, die durch Änderungen des AG oder Dritter entstehen, besteht keine kostenfreie Fehlerbehebung; der Dienstleister kann Unterstützung nach Aufwand anbieten.

7. Nutzungsrechte (Webdesign)

Der Dienstleister räumt dem AG nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Nutzungsrechte räumlich und zeitlich unbeschränkt und umfassen die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

Nicht umfasst sind vorbestehende Komponenten, Templates, Frameworks, Bibliotheken, Tools, Standardmodule oder Drittsoftware, die der Dienstleister unabhängig entwickelt oder lizenziert hat. Daran erhält der AG ein einfaches Nutzungsrecht im erforderlichen Umfang, soweit dies für den Betrieb der Webseite notwendig ist.

Der AG darf Inhalte und technische Einstellungen der Webseite selbst ändern. Änderungen an Designsystemen, Layout-Templates oder zentralen Gestaltungselementen können die Funktionsfähigkeit beeinflussen; der Dienstleister übernimmt hierfür keine Verantwortung, sofern der AG oder Dritte diese Änderungen vornehmen.

Eine Urheberbenennung oder ein Linkhinweis („Webdesign by Berg Design Köln“) darf eingesetzt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

8. Referenzen

Der Dienstleister darf das Projekt als Referenz nennen und aussagekräftige Screenshots oder Auszüge der Arbeitsergebnisse zu Eigenwerbezwecken verwenden, sofern der AG dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden nicht veröffentlicht.

9. Vergütung, Auslagen, Zahlungen

Vergütungen ergeben sich aus dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.

Auslagen und Fremdkosten (z.B. Lizenzen, Stockmaterial, Hosting, Domains) werden nur nach vorheriger Abstimmung berechnet.

10. Haftung

Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Dienstleister haftet nicht für Inhalte des AG und nicht für Ausfälle oder Änderungen von Drittleistungen (z.B. Hosting, Plugins, Schnittstellen, Dienste Dritter), soweit der Dienstleister diese nicht zu vertreten hat.

11. Datenschutz, Zugangsdaten

Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Zugangsdaten behandelt der Dienstleister vertraulich und gibt sie nicht an unberechtigte Dritte weiter.

12. Schlussbestimmungen (Webdesign)

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln, sofern der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil B: AGB Grafikdesign

1. Urheberrecht, Bearbeitung

Entwürfe und Reinzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Änderungen oder Bearbeitungen durch den AG bedürfen der Zustimmung des Dienstleisters, soweit sie die Gestaltung betreffen. Technisch notwendige Anpassungen (z.B. Formate, Zuschnitte) sind zulässig, sofern sie den Charakter der Gestaltung nicht verändern.

2. Nutzungsrechte

Der Dienstleister überträgt dem AG die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Umfang (Medium, Gebiet, Dauer, Auflage) richtet sich nach Angebot und Briefing.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der AG ein einfaches Nutzungsrecht. Ausschließliche Nutzungsrechte müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den AG über.

Der Dienstleister darf die Arbeiten zu Eigenwerbezwecken als Referenz nutzen, sofern der AG dem nicht in Textform widerspricht und keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

3. Vergütung

Vergütungen sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Entwürfe werden nach Vereinbarung berechnet. Zusatzleistungen (z.B. weitere Korrekturen, zusätzliche Formate, Reinzeichnungserweiterungen) werden nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht pauschal vereinbart.

Für Nutzungen über den vereinbarten Umfang hinaus ist eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Vertragsstrafen werden nicht vereinbart.

4. Herausgabe von offenen Daten

Offene Daten (z.B. editierbare Layout-Dateien) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls liefert der Dienstleister die vereinbarten Endformate (z.B. PDF, PNG, JPG, SVG) in druck- oder webtauglicher Qualität.

Soweit offene Daten übergeben werden, darf der AG diese zur vereinbarten Nutzung verwenden. Änderungen erfolgen auf eigene Verantwortung, sofern der Dienstleister nicht erneut beauftragt wird.

5. Gewährleistung, Rügepflicht (B2B)

Der AG prüft die gelieferten Leistungen zeitnah. Offensichtliche Mängel rügt der AG innerhalb von 14 Tagen in Textform. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Haftung und Schlussbestimmungen (Grafikdesign)

Es gelten die Haftungsregelungen aus Teil A, Ziffer 10 entsprechend.

Gerichtsstand und salvatorische Klausel richten sich nach Teil A, Ziffer 12.

Teil C: AGB SEO und Online-Marketing

1. Leistungsgegenstand

Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Marketing entsprechend der beauftragten Leistungsbeschreibung. SEO ist von Faktoren abhängig, die außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen. Ein bestimmtes Ranking oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.

2. Pflichten des Auftraggebers

  • Der AG stellt erforderliche Zugänge (z.B. CMS, Search Console, Analytics), Inhalte und Freigaben rechtzeitig bereit.

  • Der AG sorgt für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte (z.B. Impressum, Datenschutz, Werbeaussagen) und beachtet Kennzeichnungspflichten.

  • Der AG informiert den Dienstleister über technische Änderungen (z.B. Relaunch, Theme-Wechsel, Plugin-Änderungen), die SEO beeinflussen können.

3. Subunternehmer, Tools und Drittanbieter

Der Dienstleister kann zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen. Soweit Tools oder Dienste Dritter verwendet werden, gelten deren Bedingungen ergänzend.

4. Vergütung und Laufzeit

Vergütung und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot. Bei laufenden Leistungen kann der Vertrag, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

5. Haftung und Gewährleistung

Der Dienstleister haftet nach Maßgabe von Teil A, Ziffer 10. Für Entscheidungen von Suchmaschinenbetreibern (Indexierung, Ranking, manuelle Maßnahmen) und für Änderungen von Algorithmen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

7. Schlussbestimmungen (SEO)

Gerichtsstand und salvatorische Klausel richten sich nach Teil A, Ziffer 12.